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   BAG, 14.03.1985 - 2 AZR 111/84   

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BAG, 14.03.1985 - 2 AZR 111/84 (https://dejure.org/1985,5170)
BAG, Entscheidung vom 14.03.1985 - 2 AZR 111/84 (https://dejure.org/1985,5170)
BAG, Entscheidung vom 14. März 1985 - 2 AZR 111/84 (https://dejure.org/1985,5170)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Unterrichtung des Betriebsrates über die Kündigungsgründe - Unwirksamkeit einer Kündigung wegen nicht ordnungsgemäßer Anhörung des Betriebsrates - Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Vereitelung des Kündigungsschutzes - Kündigung wegen Zurückbleibens ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 717/76

    Anhörung des Betriebsrats - Beabsichtigte Kündigung - Mitteilungspflicht des

    Auszug aus BAG, 14.03.1985 - 2 AZR 111/84
    Hierfür genügt es in der Regel nicht, die Kündigungsgründe nur pauschal, schlagwort- oder stichwortartig zu bezeichnen oder bloße Werturteile ohne Angabe der für die Bewertung maßgebenden Tatsachen anzugeben (BAG 30, 386).

    Der maßgebende Sachverhalt ist unter Angabe der Tatsachen, aus denen der Kündigungsentschluß hergeleitet wird, vielmehr näher so zu umschreiben, daß der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in die Lage versetzt wird, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und über seine Stellungnahme schlüssig zu werden (BAG 30, 386, 394 f.).

    Kommt der Arbeitgeber diesen Anforderungen an seine Mitteilungspflicht, die auch für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses innerhalb der ersten sechs Monate gelten (BAG 30, 386, 390; 31, 1; 31, 83), nicht oder nicht richtig nach, unterlaufen ihm insoweit bei der Durchführung der Anhörung Fehler, dann ist die Kündigung unwirksam (BAG 27, 209; 30, 386).

    Um zu gewährleisten und sicherzustellen, daß der Betriebsrat sein Mitbestimmungsrecht (hier also sein Anhörungsrecht) nach der primär den kollektiven Interessenschutz verpflichtenden Bestimmung nach § 102 BetrVG ordnungsgemäß ausüben kann (BAG 30, 386; BAG Urteil vom 9. November 1977 - 5 AZR 132/76 - AP Nr. 13 Internat. Privatrecht, Arbeitsrecht; Heintze, Personalplanung, Einstellung und Kündigung, 1982, Rz 458, S. 174), auferlegt § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG dem Arbeitgeber die Pflicht zur Unterrichtung des Betriebsrates über die Kündigungsgründe.

    Es hat daher seinen guten Grund, wenn das Gesetz dem Arbeitgeber insoweit eine Mitteilungspflicht auferlegt und die Rechtsprechung es "in der Regel" nicht genügen läßt, wenn der Arbeitgeber die Kündigungsgründe nur pauschal, schlagwort- oder stichwortartig bezeichnet oder nur ein bloßes Werturteil abgibt (BAG 30, 386).

  • BAG, 04.08.1975 - 2 AZR 266/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Kündigung, Delegierung auf einen Ausschuß,

    Auszug aus BAG, 14.03.1985 - 2 AZR 111/84
    Der Arbeitgeber muß demgemäß schriftlich oder/und mündlich dem Betriebsratsvorsitzenden als dem zur Entgegennahme von Erklärungen Berechtigten oder, falls dieser verhindert ist, dem Stellvertreter des Betriebsratsvorsitzenden (BAG 26, 27) oder, falls ein besonderer Ausschuß (Personalausschuß) gebildet ist, dem der Betriebsrat die Mitbestimmung insoweit übertragen hat, dem Ausschußvorsitzenden (BAG 27, 209), neben den näheren Informationen über die Person des betroffenen Arbeitnehmers, die Art und den Zeitpunkt der Kündigung vor allem die wesentlichen Gründe der Kündigung mitteilen (BAG 30, 176; 34, 309).

    Kommt der Arbeitgeber diesen Anforderungen an seine Mitteilungspflicht, die auch für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses innerhalb der ersten sechs Monate gelten (BAG 30, 386, 390; 31, 1; 31, 83), nicht oder nicht richtig nach, unterlaufen ihm insoweit bei der Durchführung der Anhörung Fehler, dann ist die Kündigung unwirksam (BAG 27, 209; 30, 386).

    Nur im ersteren Falle liegt eine nicht ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrates vor, die die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge hat (BAG 27, 209; 30, 386).

  • BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81

    Mitbestimmung bei Datensichtgeräten

    Auszug aus BAG, 14.03.1985 - 2 AZR 111/84
    Es konnte vielmehr von der Zulässigkeit dieser Leistungskontrolle (vgl. dazu BAG Beschlüsse vom 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - NZA 1985, 28 = DB 1984, 2513; vom 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 - NZA 1984, 47 = DB 1984, 775; Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 14. Aufl., § 87 Rz 66 ff.; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 87 Rz 324 ff., 327 ff.; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 87 Rz 147 ff.) ausgehen.
  • BAG, 14.09.1984 - 1 ABR 23/82

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

    Auszug aus BAG, 14.03.1985 - 2 AZR 111/84
    Es konnte vielmehr von der Zulässigkeit dieser Leistungskontrolle (vgl. dazu BAG Beschlüsse vom 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - NZA 1985, 28 = DB 1984, 2513; vom 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 - NZA 1984, 47 = DB 1984, 775; Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 14. Aufl., § 87 Rz 66 ff.; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 87 Rz 324 ff., 327 ff.; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 87 Rz 147 ff.) ausgehen.
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BAG, 14.03.1985 - 2 AZR 111/84
    Es ist nicht die Aufgabe des Gerichts, durch eigene Sachaufklärung unterbliebenen Parteivortrag zu ergänzen (BAG Urteile vom 23. August 1956 - 2 AZR 405/55 - AP Nr. 1 zu § 139 ZPO; vom 3. Dezember 1959 - 2 AZR 612/57 - AP Nr. 2 zu § 139 ZPO; BVerfG Beschluß vom 24. März 1976 - 2 BvR 804/75 - AP Nr. 4 zu § 139 ZPO).
  • BAG, 28.09.1978 - 2 AZR 2/77

    Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit - Kündigung aus sachlichem Grunde -

    Auszug aus BAG, 14.03.1985 - 2 AZR 111/84
    In einem solchen Falle liegt eine nicht ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrates vor, die durch die eigenen Nachforschungen selbst dadurch nicht geheilt wird, daß der Betriebsrat nach Durchführung eigener Ermittlungen abschließend zu der beabsichtigten Kündigung Stellung nimmt (BAG 31, 83; BAG Urteil vom 2. November 1983 - 7 AZR 65/82 - AP Nr. 29 zu § 102 BetrVG 1972, zu I 2 d der Gründe, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 28.02.1974 - 2 AZR 455/73

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 14.03.1985 - 2 AZR 111/84
    Der Arbeitgeber muß demgemäß schriftlich oder/und mündlich dem Betriebsratsvorsitzenden als dem zur Entgegennahme von Erklärungen Berechtigten oder, falls dieser verhindert ist, dem Stellvertreter des Betriebsratsvorsitzenden (BAG 26, 27) oder, falls ein besonderer Ausschuß (Personalausschuß) gebildet ist, dem der Betriebsrat die Mitbestimmung insoweit übertragen hat, dem Ausschußvorsitzenden (BAG 27, 209), neben den näheren Informationen über die Person des betroffenen Arbeitnehmers, die Art und den Zeitpunkt der Kündigung vor allem die wesentlichen Gründe der Kündigung mitteilen (BAG 30, 176; 34, 309).
  • BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 65/82

    Anhörungsverfahren - Kündigung

    Auszug aus BAG, 14.03.1985 - 2 AZR 111/84
    In einem solchen Falle liegt eine nicht ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrates vor, die durch die eigenen Nachforschungen selbst dadurch nicht geheilt wird, daß der Betriebsrat nach Durchführung eigener Ermittlungen abschließend zu der beabsichtigten Kündigung Stellung nimmt (BAG 31, 83; BAG Urteil vom 2. November 1983 - 7 AZR 65/82 - AP Nr. 29 zu § 102 BetrVG 1972, zu I 2 d der Gründe, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76

    Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats - Art der beabsichtigten Kündigung -

    Auszug aus BAG, 14.03.1985 - 2 AZR 111/84
    Der Arbeitgeber muß demgemäß schriftlich oder/und mündlich dem Betriebsratsvorsitzenden als dem zur Entgegennahme von Erklärungen Berechtigten oder, falls dieser verhindert ist, dem Stellvertreter des Betriebsratsvorsitzenden (BAG 26, 27) oder, falls ein besonderer Ausschuß (Personalausschuß) gebildet ist, dem der Betriebsrat die Mitbestimmung insoweit übertragen hat, dem Ausschußvorsitzenden (BAG 27, 209), neben den näheren Informationen über die Person des betroffenen Arbeitnehmers, die Art und den Zeitpunkt der Kündigung vor allem die wesentlichen Gründe der Kündigung mitteilen (BAG 30, 176; 34, 309).
  • BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 347/82

    Anhörungsverfahren - Kündigung

    Auszug aus BAG, 14.03.1985 - 2 AZR 111/84
    Hat der Betriebsrat den erforderlichen Kenntnisstand (wobei auch der des Betriebsratsvorsitzenden genügt, weil sich der Betriebsrat den Kenntnisstand des Betriebsratsvorsitzenden zurechnen lassen muß) und weiß dies der Arbeitgeber oder kann er dies nach den gegebenen Umständen jedenfalls als sicher annehmen, so würde es dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit gemäß § 2 Abs. 1 BetrVG widersprechen und es wäre eine kaum verständliche reine Förmelei, vom Arbeitgeber dann gleichwohl noch eine detaillierte Begründung zu verlangen (BAG 26, 102; BAG Urteil vom 24. November 1983 - 2 AZR 347/82 - AP Nr. 30 zu § 102 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 09.11.1977 - 5 AZR 132/76

    Geltung des Betriebsverfassungsrecht bei Betrieben mit Auslandsberührung

  • BAG, 28.03.1974 - 2 AZR 472/73

    Kündigung - Zustimmung des Betreibsrates - Mitteilung der Kündigungsabsicht -

  • BAG, 20.09.1957 - 1 AZR 136/56
  • BAG, 23.08.1956 - 2 AZR 405/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Regelungsgehalt des § 129 ZPO

  • BAG, 03.12.1959 - 2 AZR 612/57

    Nichtausübung des Fragerechts - Obsiegen in Vorinstanz - Begründete Revisionsrüge

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